Logo der Gebäudeversicherung Zug
Eine junge Familie steht glücklich vor ihrem Eigenheim

Gemeinsam gut versichert

Alle Gebäude im Kanton Zug müssen bei der Gebäudeversicherung Zug versichert werden. Diese ist verpflichtet, jedes Gebäude aufzunehmen, sodass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gegen Feuer- und Elementarschäden geschützt sind.

Versicherungspflicht im Überblick

Versicherung Ihres Gebäudes

Im Kanton Zug werden alle Gebäude grundsätzlich gemäss § 3 des Gebäudeversicherungsgesetzes (GebVG, BGS 722.11) obligatorisch bei der Gebäudeversicherung Zug versichert. Von dieser Pflicht ausgenommen sind öffentliche Bauten sowie Provisorien.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Gebäude im Kanton umfassend und zu einer angemessenen Prämie gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind. Die Versicherungsleistungen sollen im Schadenfall ausreichen, um ein Gebäude in gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am gleichen Standort aufzubauen.

Bauzeitversicherung – Schutz während der Bauphase

Wer baut, umbaut oder erweitert, sollte auch in der Bauphase gut abgesichert sein. Denn auch vor dem Einzug können Schäden durch Feuer oder Naturgefahren erhebliche Kosten verursachen.
 

Was ist die Bauzeitversicherung?

Die Bauzeitversicherung schützt Ihr Bauvorhaben bereits während der Bauphase – zum Beispiel bei:

  • Neubauten
  • Wesentlichen An-, Aus- und Umbauten
  • Wesentlichen Erneuerungen

Versichert sind dabei die gleichen Risiken wie bei der regulären Gebäudeversicherung.

Wann ist sie obligatorisch?

Eine Bauzeitversicherung ist obligatorisch, wenn die voraussichtliche Wertvermehrung CHF 20’000.00 überschreiten. Wichtig ist, dass sie vor Baubeginn schriftlich beantragt wird. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Deckungszusage von der Gebäudeversicherung Zug.
 

Auch freiwillig möglich

Bei kleineren Bauvorhaben unterhalb des Betrags von CHF 20'000.00 kann der Schutz freiwillig abgeschlossen werden. 

Versicherungen: Bitte wählen Sie Ihre zuständige Person

Der richtige Versicherungswert

In der Regel erfolgt die Versicherung zum Neuwert. In besonderen Fällen wird zum Zeit- oder Abbruchwert versichert.

Neuwert

Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der zum Zeitpunkt der Schätzung erforderlich wäre, um das Gebäude in gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am gleichen Standort neu zu erstellen.

Zeitwert

Liegt der Zeitwert eines Gebäudes bei weniger als der Hälfte des Neuwerts, wird es zum Zeitwert versichert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter, Abnutzung, Witterungseinflüsse, Bauschäden, Baumängel oder andere beeinträchtigende Faktoren.

Abbruchwert

Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder wegen Zerfalls nicht mehr benutzbar sind, werden zum Abbruchwert versichert. Der Abbruchwert beträgt 15 % des Neuwerts.

Erhöhung der Versicherungssumme

Haben Sie durch Umbau, Erneuerung oder Investitionen den Wert Ihres Gebäudes erhöht? Melden Sie uns bitte alle wertvermehrenden Massnahmen (bauliche oder technische Verbesserungen wie z.B. Installation einer Solaranlage, Modernisierung der Heizung, Anbau einer Garage etc.), damit die Versicherungssumme aktuell bleibt.

Preisentwicklung und Nachweis der Versicherungssumme

In folgenden Fällen ist eine Schätzung zu beantragen:

  • Neubauten ab CHF 20’000.00

  • An-, Um-, Erneuerungs- oder Erweiterungsbauten, wenn der wertvermehrende Betrag pro Gebäude CHF 20‘000.00 übersteigt. 

Die Meldepflicht

Laufzeit der Gebäudeversicherung

Der Versicherungsschutz Ihres Gebäudes im Kanton Zug beginnt mit der Übergabe des Versicherungsantrags oder der Anmeldung einer Bauzeitversicherung bei der Gebäudeversicherung Zug.

Ende des Versicherungsschutzes:

  • Wird ein Gebäude abgebrochen oder erleidet es einen Totalschaden, endet der Versicherungsschutz automatisch.
  • Beim Neubau eines Gebäudes muss die Eigentümerschaft eine neue Bauzeitversicherung beantragen, um den Schutz während der Bauphase sicherzustellen.


Versicherungsnehmende und Vertretung:
Versicherungsnehmende sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Gebäudes. Die Gebäudeversicherung Zug wickelt alle wichtigen Angelegenheiten wie Schätzungsanzeigen, Prämienrechnungen und Schadenvergütungen direkt mit der Eigentümerschaft oder einer von Ihnen bevollmächtigten Vertretung (Verwaltung) ab.

Gehören mehrere Personen zur Eigentümerschaft, ist die Eigentümerin oder der Eigentümer im Ausland wohnhaft oder für längere Zeit abwesend, dann muss eine in der Schweiz wohnhafte, bevollmächtigte Vertreterin oder ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Dies gewährleistet, dass Versicherungswerte und Schadenabwicklung jederzeit korrekt betreut werden.

  • 01

    Versicherungsbeginn

    Ihr Versicherungsschutz startet mit der Übergabe des Versicherungsantrags oder der Anmeldung einer Bauzeitversicherung bei der Gebäudeversicherung Zug. Ab diesem Moment ist Ihr Gebäude offiziell versichert.

  • 02

    Erste Schätzung

    Die Gebäudeversicherung Zug ermittelt den aktuellen Versicherungswert Ihres Gebäudes. Dies kann vor Ort durch eine Schätzungsexpertin oder einen Schätzungsexperten geschehen oder durch Meldung von kleineren Wertvermehrungen erfolgen.

  • 03

    Anpassung Versicherungswert

    Die Gebäudeversicherung Zug passt den Versicherungswert automatisch (Indexierung) an die Entwicklung der Baukosten an. Grundlage ist der Baukostenindex der Stadt Zürich.

  • 04

    Prämien

    Versicherungsprämien werden basierend auf dem ermittelten Versicherungswert berechnet. Alle Rechnungen und Zahlungsinformationen erhalten Sie direkt als Eigentümerin/Eigentümer oder über Ihre bevollmächtigte Vertretung (Verwaltung).

  • 05

    Änderungen

    Wenn Sie Umbauten, Renovationen oder wertvermehrende Investitionen durchführen, müssen diese der Gebäudeversicherung Zug gemeldet werden. Auch Änderungen in der Eigentümerschaft oder bei Vertretungen sind an uns zu melden.

  • 06

    Schadenfall

    Tritt ein Schaden ein, wickelt die Gebäudeversicherung Zug die Schadenvergütung direkt mit Ihnen oder Ihrer bevollmächtigten Vertretung ab, basierend auf dem aktuellen Versicherungswert.

  • 07

    Ende

    Der Versicherungsschutz endet automatisch, wenn das Gebäude abgebrochen oder ein Totalschaden eingetreten ist. Wird das Gebäude neu aufgebaut, muss eine neue Bauzeitversicherung beantragt werden. Wechselt die Immobilie den Eigentümer, endet der bisherige Versicherungsschutz automatisch für den Verkäufer.