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Ein Eigenheimbesitzer zeigt einem Mitarbeiter der GVZG einen Schaden an der Hausfassade

Schadenfall melden

Ein Schaden am Gebäude kann jederzeit eintreten – schnelle Hilfe ist gewährleistet. Melden Sie den Schaden umgehend, sichern Sie das Gebäude gegen weitere Schäden. Die Gebäudeversicherung Zug sorgt für eine rasche und unkomplizierte Schadenbearbeitung.

Schadenfall melden im Überblick

Ist ein Schaden eingetreten?

Bei Feuer- oder Elementarschäden am Gebäude unterstützt Sie die Gebäudeversicherung Zug schnell und zuverlässig. Bitte melden Sie den Schaden sofort und vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten. Nur so können wir die Kostenübernahme und eine rasche Bearbeitung sicherstellen.

Telefonische Erreichbarkeit

Montag–Sonntag (inkl. Feiertage):
07.30–17.00 Uhr

Telefon:
0800 63 00 63

Massenereignisse

Nach Massenereignissen wie Überschwemmungen, Stürmen oder Hagel werden oft viele Schäden gleichzeitig gemeldet. Damit wir Ihren Fall zügig bearbeiten können, bitten wir Sie umgehend, den Schaden online zu melden

Fügen Sie – wenn möglich – Fotos sowie eine Offerte für die Instandsetzung bei. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Abwicklung.

Vorgehen bei einem Schadenfall

Ist an Ihrem Gebäude ein Schaden entstanden? Melden Sie diesen so schnell wie möglich und unbedingt vor Beginn der Behebung an. Wird ein Schaden erst nach der Behebung gemeldet, kann das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abgelehnt werden.

  • 01

    Dokumentieren

    Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.

  • 02

    Schaden melden

    Melden Sie den Schaden online oder telefonisch.

  • 03

    Sofortmassnahmen

    Treffen Sie umgehend die notwendigen Sofortmassnahmen, um den Schaden und Folgeschäden möglichst gering zu halten.

  • 04

    Originalzustand

    Verzichten Sie auf Veränderungen, welche die Schadenabklärung erschweren könnten, ausgenommen sind notwendige Sofortmassnahmen.

Hinweis zur Versicherungsdeckung

Welche Schäden sind von der Gebäudeversicherung Zug versichert?

Die Gebäudeversicherung Zug schützt Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Elementarereignisse und in begrenztem Umfang auch gegen Erdbeben.

Feuerschäden:

  • Feuer, Rauch oder Hitze
  • Blitzschlag  
  • Explosion

Elementarschäden:

  • Sturm und Hagel
  • Hochwasser und Überschwemmung
  • Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch
  • Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch

Erdbebenschäden:

  • Nicht regulärer Bestandteil der Gebäudeversicherung, jedoch limitierte Deckung über einen gemeinsamen Schadenpool mit anderen Gebäudeversicherungen
  • Maximal zweimal 2 Milliarden Franken pro Kalenderjahr
  • Entschädigt werden Schäden ab Stärke VII
  • Selbstbehalt: 10 % der Versicherungssumme, mindestens CHF 50’000 pro Gebäude

Welche Schäden sind von der Gebäudeversicherung Zug NICHT versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch Leitungsbruch, Rückstau, Grundwasser oder undichte Konstruktionen sowie Schäden an Mobiliar, Garten oder Umgebung. Diese sind Ihrer privaten Gebäude- oder Hausratversicherung zu melden.

Schäden aus Haftpflichtfällen melden Sie direkt Ihrer Haftpflichtversicherung. 

Schadenmeldung für Stockwerkeigentümerschaften und Mietende: Wo melde ich meinen Schaden?

Wenn Sie zur Stockwerkeigentümerschaft gehören oder Mietende sind, melden Sie Schäden bitte umgehend Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümerschaft. Nur so kann eine schnelle Prüfung und Kostenübernahme sichergestellt werden. 

Eine frühzeitige Meldung ist wichtig, damit notwendige Schutzmassnahmen rechtzeitig ergriffen werden können und Ihre Entschädigungsansprüche gewahrt bleiben.

Folgende Angaben sind für die Schadenregulierung wichtig:

  • Assekuranz- oder Policennummer

  • Gemeinde, Strasse und Hausnummer

  • Schadendatum

  • Kurzer Schadenbeschrieb mit Fotos und – sofern möglich – ungefährer Schadensumme

  • Telefonnummer einer Kontaktperson

Schadenfall abwickeln

  • 01

    Kontaktaufnahme

    Nach erfolgter Schadenmeldung durch die Eigentümerschaft oder deren Vertretung  nimmt die zuständige Schadenexpertin oder der Schadenexperte mit der angegebenen Person Kontakt auf. Die Kontaktaufnahme kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

  • 02

    Dokumentation

    Erforderlich sind Angaben zur Schadenursache, Hergang und das genaue Schadendatum. Die Gebäudeversicherung Zug kann zusätzliche Informationen oder Bildmaterial anfordern.

  • 03

    Beurteilung

    Die Schadenexpertin oder der Schadenexperte beurteilt den Schaden gemäss den «Technischen Ausfühurungsbestimmungen zur Abgrenzung von Gebäuden- und Mobiliarversicherung» sowie der «Technischen Ausführungsbestimmungen zur Schadenabschätzung und -Abwicklung» und entscheidet über die Deckung sowie über eine allfällige Besichtigung vor Ort.

  • 04

    Behebung

    Die notwendigen Massnahmen zur Schadenbehebung werden verbindlich festgestellt. Vor Beginn der Arbeiten holt die Eigentümerschaft oder deren Vertretung entsprechende Offerten ein und reicht diese zur Prüfung und Freigabe bei der Gebäudeversicherung Zug ein. Werden während der Instandsetzungsarbeiten zusätzliche, bisher nicht erfasste Schäden festgestellt, sind diese zwingend vor deren Behebung schriftlich bei der Gebäudeversicherung Zug anzumelden und durch die zuständige Schadenexpertin oder zuständigen Schadenexperten freizugeben.

  • 05

    Auftragsvergabe

    Die Beauftragung der Arbeiten erfolgt ausschliesslich durch die Eigentümerschaft oder deren Vertretung. Alle Rechnungen müssen direkt durch die Eigentümerschaft oder deren Vertretung an das Unternehmen bezahlt werden. Die Gebäudeversicherung Zug bezahlt keine Rechnungen direkt an die Unternehmer.

  • 06

    Schadensvergütung

    Nach der Schadenbehebung sind der Gebäudeversicherung Zug Kopien sämtlicher Rechnungen zur Prüfung sowie die Bankverbindung (IBAN mit Angaben des Begünstigten) einzureichen. Auf dieser Grundlage erstellt die Gebäudeversicherung Zug eine Schadenabrechnung und überweist den Betrag auf das angegebene Konto. Bei grösseren Schadenfällen sind auch Teilzahlungen möglich. 

Sofortmassnahmen

Bei einem Gebäudeschaden ist es wichtig, sofort zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden.

  • Schaden umgehend melden: 
    Melden Sie den Schaden umgehend über das Online-Formular der Gebäudeversicherung Zug. Wenn Sie Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer oder Mieterin oder Mieter sind, erfolgt die Meldung über Ihre Verwaltung.
  • Sicherheit beachten: 
    Betreten Sie das beschädigte Gebäude erst, nach Freigabe durch Feuerwehr oder Polizei.
  • Schutzmassnahmen treffen: 
    Ergreifen Sie, wenn möglich, notwendige Sofortmassnahmen (z. B. Wasser abstellen, Abdeckung von beschädigten Stellen), um weitere Schäden (Folgeschäden) zu verhindern.

Allgemeine Vorkehrungen

  • Unbeschädigte Gebäudeteilen schützen 

  • Schaden mit Fotos dokumentieren

  • Schadenplatz nicht verändern, ausser zur Umsetzung von Schutzmassnahmen

  • Sofort mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten beginnen

  • Beschädigte Gebäudeteile erst nach Freigabe bzw. Absprache mit Schadenexpertinnen und Schadenexperten entsorgen

Weitere Massnahmen

  • Schäden an Dach oder an der Gebäudehülle (Fenster und Türen) schützen

  • Die geschlossenen Räume aufräumen, reinigen und bei Bedarf entfeuchten

  • Abläufe, Dachrinnen und Schächte reinigen, damit Wasser abfliessen kann