Schadenfall melden im Überblick

Schadenfall melden
Ein Schaden am Gebäude kann jederzeit eintreten – schnelle Hilfe ist gewährleistet. Melden Sie den Schaden umgehend, sichern Sie das Gebäude gegen weitere Schäden. Die Gebäudeversicherung Zug sorgt für eine rasche und unkomplizierte Schadenbearbeitung.
Ist ein Schaden eingetreten?
Bei Feuer- oder Elementarschäden am Gebäude unterstützt Sie die Gebäudeversicherung Zug schnell und zuverlässig. Bitte melden Sie den Schaden sofort und vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten. Nur so können wir die Kostenübernahme und eine rasche Bearbeitung sicherstellen.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag–Sonntag (inkl. Feiertage):
07.30–17.00 Uhr
Telefon:
0800 63 00 63
Massenereignisse
Nach Massenereignissen wie Überschwemmungen, Stürmen oder Hagel werden oft viele Schäden gleichzeitig gemeldet. Damit wir Ihren Fall zügig bearbeiten können, bitten wir Sie umgehend, den Schaden online zu melden.
Fügen Sie – wenn möglich – Fotos sowie eine Offerte für die Instandsetzung bei. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Abwicklung.

Vorgehen bei einem Schadenfall
Ist an Ihrem Gebäude ein Schaden entstanden? Melden Sie diesen so schnell wie möglich und unbedingt vor Beginn der Behebung an. Wird ein Schaden erst nach der Behebung gemeldet, kann das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Hinweis zur Versicherungsdeckung
Welche Schäden sind von der Gebäudeversicherung Zug versichert?
Die Gebäudeversicherung Zug schützt Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Elementarereignisse und in begrenztem Umfang auch gegen Erdbeben.
Feuerschäden:
- Feuer, Rauch oder Hitze
- Blitzschlag
- Explosion
Elementarschäden:
- Sturm und Hagel
- Hochwasser und Überschwemmung
- Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch
- Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch
Erdbebenschäden:
- Nicht regulärer Bestandteil der Gebäudeversicherung, jedoch limitierte Deckung über einen gemeinsamen Schadenpool mit anderen Gebäudeversicherungen
- Maximal zweimal 2 Milliarden Franken pro Kalenderjahr
- Entschädigt werden Schäden ab Stärke VII
- Selbstbehalt: 10 % der Versicherungssumme, mindestens CHF 50’000 pro Gebäude
Welche Schäden sind von der Gebäudeversicherung Zug NICHT versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Leitungsbruch, Rückstau, Grundwasser oder undichte Konstruktionen sowie Schäden an Mobiliar, Garten oder Umgebung. Diese sind Ihrer privaten Gebäude- oder Hausratversicherung zu melden.
Schäden aus Haftpflichtfällen melden Sie direkt Ihrer Haftpflichtversicherung.
Schadenmeldung für Stockwerkeigentümerschaften und Mietende: Wo melde ich meinen Schaden?
Wenn Sie zur Stockwerkeigentümerschaft gehören oder Mietende sind, melden Sie Schäden bitte umgehend Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümerschaft. Nur so kann eine schnelle Prüfung und Kostenübernahme sichergestellt werden.
Eine frühzeitige Meldung ist wichtig, damit notwendige Schutzmassnahmen rechtzeitig ergriffen werden können und Ihre Entschädigungsansprüche gewahrt bleiben.
Folgende Angaben sind für die Schadenregulierung wichtig:
Assekuranz- oder Policennummer
Gemeinde, Strasse und Hausnummer
Schadendatum
Kurzer Schadenbeschrieb mit Fotos und – sofern möglich – ungefährer Schadensumme
Telefonnummer einer Kontaktperson
Schadenfall abwickeln
Sofortmassnahmen
Bei einem Gebäudeschaden ist es wichtig, sofort zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden.
- Schaden umgehend melden:
Melden Sie den Schaden umgehend über das Online-Formular der Gebäudeversicherung Zug. Wenn Sie Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer oder Mieterin oder Mieter sind, erfolgt die Meldung über Ihre Verwaltung. - Sicherheit beachten:
Betreten Sie das beschädigte Gebäude erst, nach Freigabe durch Feuerwehr oder Polizei. - Schutzmassnahmen treffen:
Ergreifen Sie, wenn möglich, notwendige Sofortmassnahmen (z. B. Wasser abstellen, Abdeckung von beschädigten Stellen), um weitere Schäden (Folgeschäden) zu verhindern.
Allgemeine Vorkehrungen
Unbeschädigte Gebäudeteilen schützen
Schaden mit Fotos dokumentieren
Schadenplatz nicht verändern, ausser zur Umsetzung von Schutzmassnahmen
Sofort mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten beginnen
Beschädigte Gebäudeteile erst nach Freigabe bzw. Absprache mit Schadenexpertinnen und Schadenexperten entsorgen
Weitere Massnahmen
Schäden an Dach oder an der Gebäudehülle (Fenster und Türen) schützen
Die geschlossenen Räume aufräumen, reinigen und bei Bedarf entfeuchten
Abläufe, Dachrinnen und Schächte reinigen, damit Wasser abfliessen kann




